Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung des Stadtrates vom 09.10.2025 dem Stadtrat von dessen Prüfungsbericht in Kenntnis gesetzt. Des Weiteren wurden die Prüfungsanmerkungen an die entsprechenden Fachbereiche verteilt.
Die am 17.08.2026 erhaltenen Prüfungsvermerke können vom Fachbereich
Liegenschaften – Projekte – Wirtschaftsförderung wie folgt beantwortet werden:
Städt. Liegenschaften:
Vermietung bzw. Überlassung an Nutzer:
Aufgrund des Datenschutzes kann in öffentlicher Sitzung nur mitgeteilt werden, dass die Stadt einigen Einrichtungen/Vereinen Nutzung städtischer Liegenschaften einräumt. Dies erfolgte entweder durch Beschluss oder aufgrund der damals geltenden städtischen Geschäftsordnung.
Weitergabe von Grundstücksverkäufen
zur Sollstellung in die Finanzverwaltung:
Es gibt derzeit keine verbindliche
Regelung. Es wird aber intern so geregelt, dass entsprechende Einnahme oder
Ausgabe rechtzeitig per Annahme- bzw. Ausgabeanordnungen an die Kasse
weiterleiten werden.
Kosten im Zusammenhang mit dem
Erwerb bebauter Grundstücke:
Erwerbe werden nach städtischer Geschäftsordnung durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
