Betreff
Sportfreunde Laubendorf e. V.; hier: Zuschussabrechnung für die Umwandlung eines Rasenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld
Vorlage
30/449/2026
Aktenzeichen
5210
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat am 18.07.2024 beschlossen, den Sportfreunden Laubendorf e. V. für die Umwandlung eines Rasenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld auf Basis der vorgelegten geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 95.000,00 € einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 14.250,00 € (15 Prozent) zu gewähren.

Im Haushaltsplan wurde für diese Maßnahme ein Investitionszuschuss in Höhe von 14.500,00 € veranschlagt.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat der Hauptausschuss am 07.07.2025 beschlossen, dass ab dem Haushaltsjahr 2025 Vereine, kirchliche Organisationen u. ä. bei Investitionsmaßnahmen keine Förderung der Stadt Langenzenn mehr erhalten. Bei dieser Förderung handelte es sich um eine freiwillige Leistung, welche von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Langenzenn abhängig war. Bereits beschlossene und zugesagte Förderungen werden nach Umsetzung der Maßnahmen noch, wie geplant, abgerechnet und ausgezahlt. Die Vereine wurden mit Schreiben vom 11.07.2025 über den Wegfall der Investitionskostenförderung informiert.

Mit Schreiben vom 21.11.2025 haben die Sportfreunde Laubendorf e. V. die Rechnungskopien für die Abrechnung des Zuschusses bei der Stadt Langenzenn eingereicht. Nach Abschluss der Maßnahme belaufen sich die Gesamtkosten nunmehr auf 189.900,64 €, die Kostensteigerung beläuft sich somit auf 100%.

Von Seiten des Vereines erfolgte im Projektverlauf keine Mehrkostenanzeige gegenüber der Stadt Langenzenn.

Bereits im Rahmen der Auftragsvergaben bzw. spätestens bei der Bauausführung hat der Verein Kenntnis von den deutlichen Mehrkosten erlangt. Zu diesem Zeitpunkt wäre eine Information des Zuschussgebers möglich gewesen.

Zur Klärung der Zuschussabrechnung hat die Verwaltung am 05.03.2026 zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen, bei dem der Verein den Projektablauf und die entstandenen Mehrkosten transparent und nachvollziehbar erläutern konnte.

Von Seiten der Verwaltung wurde der Verein in diesem Gespräch darüber informiert, dass Maßnahmen, welche in der ursprünglichen Kostenschätzung für die Gewährung des Zuschusses nicht enthalten waren, nicht gefördert werden. Konkret wäre darzulegen, welche Maßnahmen mit welchen Kosten geplant waren und welche Kosten dafür nach Umsetzung angefallen sind.

Die schriftlichen Ausführungen des Vereins zu den entstandenen Mehrkosten können den beigefügten Mails vom 17.02.2026 und vom 07.05.2026 entnommen werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die entstandenen Mehrkosten ausschließlich aus baulichen und technischen Erfordernissen (unerwartete Probleme im Bereich des Untergrundes), die erst während der Umsetzung erkennbar wurden, entstanden sind.

Der Verein bittet um Prüfung, ob die entstandenen Mehrkosten bei der Förderung berücksichtig werden können.

Aus Sicht der Verwaltung besteht aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses vom 07.07.2025 keine Möglichkeit, die entstandenen Mehrkosten des Vereines zu bezuschussen.


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt vom Sachverhalt der Zuschussabrechnung für die Umwandlung eines Rasenkleinspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeldes der Sportfreunde Laubendorf e. V. Kenntnis und lehnt die Förderung der entstandenen Mehrkosten ab.