Sachverhalt:
In der 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 23.06.2026 wurde laut dem Auszug aus der Niederschrift Folgendes vorgetragen:
„Die Verwaltung teilt mit, dass nach Abstimmung mit den
zuständigen Naturschutzbehörden weder bewohnte Storchennester zwischen dem
01.10. und 31.12. entfernt werden, noch in irgendeiner Form durch
Sicherungsmaßnahmen beeinträchtigt werden dürfen.“
Hierbei wird folgendes korrigiert:
Bewohnte Storchennester dürfen zwischen dem 01.03. und 01.10. weder entfernt, noch in sonst einer Weise beeinträchtigt werden. Der ursprünglich genannte Zeitraum vom 01.10. bis 31.12. hingegen betrifft ja gerade das Zeitfenster für mögliche Maßnahmen, wie z. B. eine Entfernung.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-,
Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.
