Betreff
Storchennest am Dach des Kulturhofes; hier: Korrektur des Tagespunktes 8.4 vom 23.06.2026
Vorlage
10/436/2026
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 23.06.2026 wurde laut dem Auszug aus der Niederschrift Folgendes vorgetragen:

„Die Verwaltung teilt mit, dass nach Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden weder bewohnte Storchennester zwischen dem 01.10. und 31.12. entfernt werden, noch in irgendeiner Form durch Sicherungsmaßnahmen beeinträchtigt werden dürfen.“

Hierbei wird folgendes korrigiert:

Bewohnte Storchennester dürfen zwischen dem 01.03. und 01.10. weder entfernt, noch in sonst einer Weise beeinträchtigt werden. Der ursprünglich genannte Zeitraum vom 01.10. bis 31.12. hingegen betrifft ja gerade das Zeitfenster für mögliche Maßnahmen, wie z. B. eine Entfernung.


Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.