Sachverhalt:
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom
26.03.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, die Besitzer der beschädigten
Granitwürfel der Baumgräber am Waldfriedhof zur Besichtigung ihrer Würfel zu
kontaktieren.
Die Besichtigung der Granitwürfel erfolgte
Ende Juni 2026. Nun liegen die Entscheidungen der Eigentürmer der Granitwürfel
sowie die Ablehnungsschreiben der jeweiligen Versicherungen vor.
Insgesamt wurden 14 Würfel beschädigt. Fünf
Würfel sollen im jetzigen Zustand wieder aufgehangen werden.
Acht Eigentümer haben sich für die Erneuerung
ihrer Granitwürfel entschieden. Hiervon wird ein Würfel auf eigene Kosten
erneuert. Für die anderen sieben Würfel wird um Kostenübernahme durch die Stadt
Langenzenn gebeten. Bei einem Würfel konnte kein aktueller Grabinhaber
ermittelt werden, er wird deshalb ebenfalls im jetzigen Zustand wieder
aufgehangen.
Alle Eigentümer, welche den Granitwürfel
erneuern lassen möchten, wurden aufgefordert, den Schaden bei ihrer
Hausratversicherung einzureichen. Die Kostenübernahme hierfür wurde von allen
Versicherungen abgelehnt.
Nachdem der Schaden durch höhere Gewalt
erfolgte und von keiner Versicherung abgedeckt ist, sollte die Übernahme der
Kosten für die Erneuerung der sieben Granitwürfel von der Stadt Langenzenn übernommen
werden. Hierfür sollte jeder Granitwürfel bei dem ursprünglich erstellenden
Steinmetz erneuert werden lassen.
Die Gesamtkosten der Erneuerung der Würfel beträgt rd. 3.500 €.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die Übernahme der Kosten für die Erneuerung der Granitwürfel der Baumgräber am Waldfriedhof, die im Januar 2026 durch einen herabfallenden Ast durch den starken Schneefall beschädigt wurden.
