Betreff
Sachstandsbericht zum Interessensbekundungsverfahren des Familienstützpunktes im Landkreis Fürth
Vorlage
20/425/2026
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Laut Stadtratsbeschluss vom 18.03.2026 hat sich die Stadt Langenzenn als Kooperationspartner eines freien Trägers für den Standort des Familienstützpunktes im Landkreis Fürth beworben.

Im Interessensbekundungsverfahren sollten unter anderem konzeptionelle Überlegungen zur Ausgestaltung des Familienstützpunktes, zur sozialräumlichen Einbindung und Erreichbarkeit, zur Nutzung bestehender Ressourcen sowie zu Fragen der Qualitätssicherung und Finanzierung dargestellt werden. Die Bewerbung wurde fristgerecht eingereicht. Ein weiterer Termin am 07.05.2026 zu einem Fachgespräch im Kreisjugendamt wurde ebenfalls wahrgenommen. Insgesamt gab es sieben Bewerbungen. Folgende Träger bzw. Institutionen haben eine Bewerbung eingereicht:

•              Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Fürth e.V.

•              Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend- Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

•              Familienzentrum Zirndorf e.V.

•              Mobile Dienste Wohnheime Frühlingstraße

•              Gemeinde Seukendorf

•              Stadt Langenzenn

•              Arche gGmbH

Eine weitere Bewerbung des Kinderschutzbundes Nürnberg e.V. ging einen Tag nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein und wurde nicht mit in das Auswahlverfahren aufgenommen.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Fürth hat in seiner Sitzung am 09.07.2026 beschlossen, die die Trägerschaft des Familienstützpunktes im Landkreis Fürth dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Fürth e.V. zu übertragen.

Aus der Presseinformation zur 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 9.7.2026 ist zu entnehmen:

…

4 Kooperation mit der Stadt Langenzenn

Aus Sicht der Verwaltung des Landkreises Fürth erscheint die Einbindung der Stadt Langenzenn fachlich sinnvoll und sozialräumlich bedeutsam. Langenzenn stellt insbesondere für den nördlichen Landkreis einen wichtigen Sozialraum dar und kann einen relevanten Beitrag zur wohnortnahmen Erreichbarkeit familienbildender Unterstützungsangebote leisten. Vor dem Hintergrund bislang unterschiedlich verteilter Angebotsstrukturen im Landkreis wird die Einbindung des Standorts zugleich als Möglichkeit bewertet, Versorgungslücken im nördlichen Landkreis gezielt entgegenzuwirken und Familien niedrigschwellige Zugänge zu Beratung und Unterstützung zu eröffnen.

Im Rahmen des Fachgesprächs wurde deutlich, dass seitens der Stadt Langenzenn ein hohes Maß an kommunalem Engagement sowie eine ausdrückliche Bereitschaft zur Kooperation besteht. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die zugesicherte Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten im zentral gelegenen Bürgerhaus sowie die Bereitschaft zur aktiven Begleitung des Aufbaus durch die Fachkraft für Soziale Angelegenheiten der Stadt. Hierzu zählen insbesondere Unterstützungsleistungen bei der lokalen Netzwerkerschließung, der Anbindung an kommunale Strukturen, der Kontaktvermittlung zu Kindertageseinrichtungen, Schulen, Vereinen und weiteren relevanten Akteuren sowie die Unterstützung bei einer sozialräumlichen Verortung der zukünftigen Fachkraft vor Ort.

Die vorgesehenen Räumlichkeiten wurde im Fachgespräch als grundsätzlich geeignet beschrieben und ermöglichen sowohl niedrigschwellige Beratungskontakte als auch Gruppenangebote und Veranstaltungen. Positiv bewertet wurde zudem die zentrale Lage sowie die grundsätzliche Möglichkeit, Angebote auch außerhalb regulärer Verwaltungszeiten umzusetzen. Gleichzeitig wurde reflektiert, dass ein im Rathausumfeld angesiedelter Standort besondere Anforderungen an dir Bekanntmachung und Vertrauensbildung mit Familien stellt und daher eine aktive aufsuchende Netzwerkarbeit insbesondere in der Anfangsphase von besonderer Bedeutung ist.

In der fachlichen Gesamtabwägung wird die Kooperation mit der Stadt Langenzenn ausdrücklich als wertvolle Ressource bewertet. Insbesondere die kommunale Offenheit, vorhandene infrastrukturelle Unterstützung sowie die Bereitschaft zur aktiven Netzwerkbegleitung werden als tragfähige Grundlage eingeschätzt, um perspektivisch eine stärkere sozialräumliche Präsenz auch im nördlichen Landkreis zu ermöglichen.

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Trägerschaft des Familienstützpunktes im Landkreis Fürth dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Fürth e.V. zu übertragen. Die Verwaltung des Kreisjugendamtes wird beauftragt, die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen abzuschließen sowie die notwendigen Haushaltsmittel einzuplanen.

Der Hauptstandort des Familienstützpunktes wird am Sozial- und Familienzentrum Stein eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung/ gemeinsam mit dem Träger sozialräumliche Kooperationsstandorte sowie dezentrale Angebotsformate, insbesondere unter Einbeziehung der Stadt Langenzenn, zu entwickeln.

Die Verwaltung berichtet dem Jugendhilfeausschuss vor Ablauf von zwei Jahren über die Umsetzung und Evaluation des Familienstützpunktes.

…

Für ein gemeinsames Austauschtreffen im Oktober 2026 mit dem neuen Träger des Familienstützpunktes und der Eltern- und Familienbildungskoordinatorin des Kreisjugendamtes des Landkreises Fürth werden derzeit Ideen, Wünsche und Bedarfe gesammelt.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.