Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG);
hier: Widmungsänderung des beschränkt öffentlichen Weges „Fußweg im Reutgraben“: Bestandsverzeichnis Nr. 004
Vorlage
40/413/2026
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der beschränkt öffentliche Fußweg Reutgraben musste auf Grund von Windbruch /Astbruch gesperrt werden. Wegen Totholz herrscht Gefahr für Leib und Leben. Die Verkehrssicherungspflichten können aktuell nicht erfüllt werden. Die Forstverwaltung ist beauftragt die Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, sodass spätestens im nächsten Frühjahr ein sicherer Ersatzweg am Reutgraben zur Verfügung gestellt werden kann.

Eine entsprechende Widmungsänderung der Flächen ist durchzuführen, welche im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichnet ist.


Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Änderung der Widmung zum

beschränkt öffentlichen Weg „Fußweg im Reutgraben“ gemäß § 6 BayStrWG.

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

Eintragung im Bestandsverzeichnis Nr. 0004 „Fußweg im Reutgraben“:

Spalte 1:                    BV Nr. 0004

Spalte 2 Nr. 1:                      Fußweg im Reutgraben

Spalte 2 Nr. 2:          Teilflächen aus Fl.-Nrn. 599/3, 784 und 605, jeweils Gemarkung Langenzenn

Spalte 2 Nr. 3:          Zwischen Fl.-Nr. 602, Gemarkung Langenzenn nordwestlichster Punkt und Fl.- Nr. 614, Gemarkung Langenzenn, nordöstlichster Punkt

Spalte 2 Nr. 4:          Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 785, Gemarkung Langenzenn südöstlichster bis zum öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.- Nr. 810, Gemarkung

Spalte 7:                    Stadt Langenzenn

Spalte 8:                    575 Meter

Widmungsbeschränkung:

Der Weg wird beschränkt für den Fußgängerverkehr gewidmet.

Die Wegetrasse verläuft teilweise über private Grundstücke.