hier: Beschluss des kommunalen Wärmeplans der Stadt Langenzenn
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 15.01.2025 die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung
beschlossen. Anschließend wurde das Projekt öffentlich ausgeschrieben. Die
Vergabe der kommunalen Wärmeplanung an die Firma zeitgeist Engineering GmbH
erfolgte am 24.06.2025 durch Beschluss des Bau-, Umwelt- und
Verkehrsausschusses.
Die kommunale
Wärmeplanung wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes
(WPG) für das gesamte Stadtgebiet durchgeführt.
Im Projektverlauf
wurde der Stadtrat über alle Zwischenschritte informiert,
das Gesamtergebnis
mit einem möglichen Zielszenario bis zum Jahr 2040 wurde dem Stadtrat am
10.06.2026 vorgestellt. Im Anschluss wurde es gemäß §13 Wärmeplanungsgesetz
öffentlich ausgelegt, mit der Möglichkeit zur Stellungnahme lief bis
31.08.2026.
Die eingegangenen
Stellungnahmen bzw. Anmerkungen sowie ggf. resultierende Änderungen sind der
Beschlussvorlage „Abwägung der Stellungnahmen zum Gesamtergebnis“ zu entnehmen.
Der kommunale
Wärmeplan zeigt mögliche Wege für die künftige Wärmeversorgung von Langenzenn
auf. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen als strategischer Leitfaden. Mit dem
heutigen Beschluss des kommunalen Wärmeplans wird weder eine konkrete Umsetzung
der einzelnen Maßnahmen beschlossen noch werden Investitionen freigegeben oder
Haushaltsmittel bereitgestellt. Alle weiteren Schritte – wie technische
Prüfungen, Finanzierungen oder Zeitpläne – müssen von den zuständigen Stellen
geprüft und im Einzelfall separat vom Stadtrat beschlossen werden.
Weiteres Vorgehen
Nach dem Beschluss wird der kommunale Wärmeplan entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht und zum Abruf der zweiten Tranche der Konnexitätszahlung des Freistaats Bayern beim zuständigen Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht eingereicht.
Die weitere Begleitung und Fortführung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 15. Juli 2026 durch die Stadtwerke Langenzenn.
Der Wärmeplan ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen. Dabei sind insbesondere die zwischenzeitlichen Entwicklungen der Wärmeversorgung sowie die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategien und Maßnahmen zu bewerten und der Wärmeplan bei Bedarf fortzuschreiben.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den kommunalen Wärmeplan der Stadt Langenzenn gemäß
§ 23 Wärmeplanungsgesetz (WPG).
