Betreff
Kommunale Wärmeplanung
hier: Beschluss des kommunalen Wärmeplans der Stadt Langenzenn
Vorlage
50/379/2026
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.01.2025 die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Anschließend wurde das Projekt öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe der kommunalen Wärmeplanung an die Firma zeitgeist Engineering GmbH erfolgte am 24.06.2025 durch Beschluss des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses.

Die kommunale Wärmeplanung wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) für das gesamte Stadtgebiet durchgeführt.

Im Projektverlauf wurde der Stadtrat über alle Zwischenschritte informiert,

das Gesamtergebnis mit einem möglichen Zielszenario bis zum Jahr 2040 wurde dem Stadtrat am 10.06.2026 vorgestellt. Im Anschluss wurde es gemäß §13 Wärmeplanungsgesetz öffentlich ausgelegt, mit der Möglichkeit zur Stellungnahme lief bis 31.08.2026.

Die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anmerkungen sowie ggf. resultierende Änderungen sind der Beschlussvorlage „Abwägung der Stellungnahmen zum Gesamtergebnis“ zu entnehmen.

Der kommunale Wärmeplan zeigt mögliche Wege für die künftige Wärmeversorgung von Langenzenn auf. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen als strategischer Leitfaden. Mit dem heutigen Beschluss des kommunalen Wärmeplans wird weder eine konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen beschlossen noch werden Investitionen freigegeben oder Haushaltsmittel bereitgestellt. Alle weiteren Schritte – wie technische Prüfungen, Finanzierungen oder Zeitpläne – müssen von den zuständigen Stellen geprüft und im Einzelfall separat vom Stadtrat beschlossen werden.

Weiteres Vorgehen

Nach dem Beschluss wird der kommunale Wärmeplan entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht und zum Abruf der zweiten Tranche der Konnexitätszahlung des Freistaats Bayern beim zuständigen Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht eingereicht.

Die weitere Begleitung und Fortführung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 15. Juli 2026 durch die Stadtwerke Langenzenn.

Der Wärmeplan ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen. Dabei sind insbesondere die zwischenzeitlichen Entwicklungen der Wärmeversorgung sowie die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategien und Maßnahmen zu bewerten und der Wärmeplan bei Bedarf fortzuschreiben.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt den kommunalen Wärmeplan der Stadt Langenzenn gemäß

§ 23 Wärmeplanungsgesetz (WPG).